Auch im Winter werden Gewässer von Menschen besucht. Hierbei lauern große Gefahren. Nach einem Sturz ins kalte Wasser oder nach einem Einbruch ins Eis besteht Lebensgefahr. Durch verschiedene Faktoren wie Bodenwärme, Strömungen, warme Zuflüsse, Wasserstandsänderungen und Lufteinschlüsse, entstehen im Eis unterschiedliche Dicken und Festigkeiten. Bereits bei geringer Belastung können solche Eisflächen bersten. Die Wasserwacht Buchloe steht auch für Notfälle an winterlichen Gewässern bereit.
Die Wasserwacht ist keine Behörde und kann daher keine Eisflächen offiziell zur gefahrlosen Begehung freigeben.
Eisrettungsschlitten
Die Wasserwacht Buchloe ist für Eisunfälle mit einem Eisrettungsschlitten ausgerüstet. Der Schlitten wird mit dem Einsatzfahrzeug zum Einsatzort gebracht. Er ist schwimmfähig und wird verwendet um eine ins Eis eingebrochene Person sicher retten zu können.
Selbst- und Fremdrettung
Maßnahmen der Selbstrettung bei einem Einbruch ins Eis:
- Ruhe bewahren
- sofortiger Hilferuf - wenig bewegen - nicht entkleiden - versuchen, sich auf das Eis zu schieben - das Eis abbrechen, bis es wieder Trägt oder das Ufer erreicht ist
Maßnahmen der Fremdrettung beim Eisunfall
- Hilferuf weiterleiten - den Wasserrettungsdienst alarmieren
- rasch Hilfe bringen - Rettungshilfsmittel verwenden (Kleidungsstücke, Bretter, Stangen, Leitern, usw.) - sich niemals stehend der Einbruchstelle nähern - dem Eingebrochenen Mut zusprechen und Verhaltensregeln geben
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