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Fachausbildung zum Rettungstaucher

Die Rettungstaucher der Wasserwacht Schnelleinsatzgruppe werden zur Suche, Rettung oder Bergung von Verunglückten eingesetzt, wenn Rettungsschwimmer und Motorboote alleine nicht mehr ausreichen. Auch die Bergung von Fahrzeugen, Müll und gefährlichen Gütern aus dem Wasser gehören zu den Aufgaben von Rettungstauchern. Oftmals ist das eine harte Arbeit unter sehr schwierigen Bedingungen. Die Taucher im Wasserrettungseinsatz sind aufgrund der schwierigen äußeren Bedingungen unter Wasser (hoher Wasserdruck, schlechte Sicht, niedrige Wassertemperaturen) einer ständigen psychischen Belastung ausgesetzt. Dies trifft erst Recht zu, wenn es um die Rettung oder Bergung von Personen geht.

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Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Rettungstaucher sind:

     - Vollendung des 16. Lebensjahres bei Ausbildungsbeginn
     - aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
     - Einführungsseminar
     - Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold (jährliche Wiederholung)
     - Ausbildung zum Wasserretter
     - Dienstausweis der Wasserwacht
     - Gesundheitliche Eignung nach GUV (G31)

Die theoretische Ausbildung umfasst mind. 35 UE

Folgende Inhalte werden unter anderem vermittelt:
     - Sicherheitsregeln
     - Tauchphysik
     - Gerätekunde
     - Druckbehälterverordnung
     - Aufbau und Wirkungsweise der Tauchgeräte
     - Kompressorenkunde und Füllen von Druckluftflaschen
     - Tauchmedizin
     - Tauchgangsberechnungen
     - Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
     - Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen
     - Tauchen unter erschwerten Bedingungen
     - Suchmethoden und Orientierungstauchen
     - Vorbereiten eines Taucheinsatzes und Anlegen der Ausrüstung

   
Die Ausbildung in Praxis an Land umfasst mind. 20 UE

Folgende Inhalte werden unter anderem vermittelt:
     - Gerätekunde ABC-Ausrüstung, Tauchgerät und Zusatzausrüstung
     - Montage der Gerätschaften und Funktionsprüfung
     - Planung und Vorbereitung von Tauchgängen
     - Bereitstellen und Anlegen der Tauchausrüstung
     - Knotenkunde, Leinenführung und Leinenslalom
     - Suchmethoden, Orientierungstauchen, Bergen
     - Unterweisung Kompressor

   
Die Ausbildung im Schwimmbecken mit klarer Sicht umfasst mind. 20 UE

     - 3 x 25 m Streckentauchen mit jeweils 1 Minute Pause
     - Brille unter Wasser abnehmen, aufsetzen und ausblasen
     - 1000 m Schnorcheln in Brust- und Rückenlage ohne Armbewegung
     - 500 m Schnorcheln mit einer Flosse und Armbenutzung
     - 35 m Streckentauchen
     - 60 Sekunden Zeittauchen unter Zurücklegung einer Strecke von mindestens 10m
     - Wechsel eines Tauchgerätes unter Wasser
     - Gerät aus 25 m antauchen und anlegen
     - Leinenzieltauchen aus mindestens 20 m mit verdunkelter Brille
     - Retten eines verunglückten Tauchers

Die Ausbildung im Freigewässer umfasst mind. 30 UE

Nach erfolgreicher Beendigung der bisherigen Ausbildung kann mit Tauchabstiegen im Freiwasser begonnen werden. Es werden Tauchgänge mit zunehmender Tiefe durchgeführt, wobei ein Tauchausbilder den Anwärter begleitet. Diese Einführung kann durch einen erfahrenen Rettungstaucher fortgeführt werden. Ein Rettungstaucher gilt als erfahren, wenn er mindestens
100 Tauchgänge nachweisen kann. Zeigt der Tauchanwärter entsprechende Sicherheit, so sind Übungen bis 20m Tiefe durchgeführt. Die Ausbildung muss mindestens einen Tauchgang bei Nacht
und einen nach Möglichkeit in Strömung beinhalten. Zum Aufgabengebiet von Rettungstauchern gehören auch Unterwasserarbeiten.

   
   
   
Die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst des Roten Kreuzes findet nach der GUV R 2101 statt. Anhand dieser Vorschrift ist für die Taucher die jährliche Untersuchung G 31-Überdruck für den Erhalt der Qualifikation Pflicht. Auch sind mindestens 10 Tauchgänge mieiner Gesamttauchzeit von mehr als 300 Minuten zu absolvieren.
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