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Betreten von nicht-freigegebenen Eisflächen bedeutet Lebensgefahr

23. Januar 2022 - Aktivitäten

Aufgrund der sinkenden Temperaturen warnt die Wasserwacht Buchloe vor leichtsinnigem Betreten von Eisflächen. Dünne Eisdecken sind nicht tragfähig. Beim Betreten von gefrorenen Gewässern begibt man sich in große Lebensgefahr, warnt die Wasserwacht Buchloe. Wegen der niedrigen Wassertemperaturen verliert ein ins Eis eingebrochener Mensch innerhalb kurzer Zeit das Bewusstsein und läuft Gefahr zu ertrinken. Bei einem Eisunfall zählt jede Minute, deshalb rät die Wasserwacht folgende Regeln für den Ernstfall zu beachten.

Regeln für den Ernstfall:

  • Laut um Hilfe rufen.
  • In jedem Fall vermeiden, dass man unter das Eis gerät.
  • So wenig wie möglich bewegen, um möglichst wenig Körpertemperatur zu verlieren.
  • Sofort Hilfe holen über Notruf 112.
  • Die eingebrochene Person beruhigen.
  • Nach Möglichkeit Äste, Kleidungsstücke oder schwimmfähige Seile anreichen.
  • Nur ans vereiste Wasser gehen, wenn man selbst über eine dritte Person mit einem Seil gesichert ist.
  • Die eingebrochene Person an Land bringen, in der stabilen Seitenlage lagern und vor Kälte schützen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Für Unglücksfälle an winterlichen Gewässern steht die Schnelleinsatzgruppe der Wasserwacht Buchloe mit einem Eisrettungsschlitten bereit. Mit dem Rettungsgerät können auch offene Gewässer überwunden werden. Der Rettungsschlitten und der Wasserretter werden jeweils vom Ufer aus mit einer Leine gesichert.

Dadurch kann eine sichere und schnelle Rettung aus dem Eis durchgeführt werden. Die beste Rettung ist aber die, die gar nicht erst benötigt wird, daher raten wir dringend zur Vorsicht. Die Wasserwacht Buchloe gibt keine Freigaben zum Betreten von Wasserflächen. Das Betreten der Eisflächen erfolgt jederzeit auf eigene Gefahr.









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