Auch
im Winter werden Gewässer von Menschen besucht. Hierbei lauern große
Gefahren. Nach einem Sturz ins kalte Wasser oder nach einem Einbruch ins
Eis besteht Lebensgefahr. Durch verschiedene Faktoren wie Bodenwärme, Strömungen,
warme Zuflüsse, Wasserstandsänderungen und Lufteinschlüsse, entstehen
im Eis unterschiedliche Dicken und Festigkeiten. Bereits
bei geringer Belastung können solche Eisflächen bersten.
Die Wasserwacht Buchloe steht auch für Notfälle an winterlichen Gewässern
bereit.
zu
den Eisregeln |
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Wasserwacht ist keine Behörde und kann daher keine Eisflächen offiziell
zur gefahrlosen Begehung freigeben. |
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Eisrettungsschlitten
Die
Wasserwacht Buchloe ist für Eisunfälle mit einem Eisrettungsschlitten
ausgerüstet. Der Schlitten wird mit dem Einsatzfahrzeug zum Einsatzort
gebracht. Er ist schwimmfähig und wird verwendet um eine ins Eis
eingebrochene Person sicher retten zu können.
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Maßnahmen der Selbstrettung bei einem
Einbruch ins Eis:
- Ruhe bewahren
- sofortiger Hilferuf
- wenig bewegen
- nicht entkleiden
- versuchen, sich auf das Eis zu schieben
- das Eis abbrechen, bis es wieder Trägt oder das Ufer erreicht ist |
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Maßnahmen der Fremdrettung beim Eisunfall
- Hilferuf weiterleiten
- den Wasserrettungsdienst alarmieren
- rasch Hilfe bringen
- Rettungshilfsmittel verwenden (Kleidungsstücke, Bretter, Stangen,
Leitern, usw.)
- sich niemals stehend der Einbruchstelle nähern
- dem Eingebrochenen Mut zusprechen und Verhaltensregeln geben |
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